HASSLACHER CLT
Allgemeine Bauartgenehmigung Z-9.1-905
Was regelt die neue Bauartgenehmigung
- Tragfähigkeit und Bemessung im Brandfall
- Verwendung und Einbau von Brettsperrholzelementen in Deutschland
- Spezielle Ausführung der Elementfugen in Decken mit einem Falzbrett
- Rollschubfestigkeit
- Anwendung von Verbindungsmitteln
Zertifikat HASSLACHER CLT Allgemeine Bauartgenehmigung Z-9.1-905
Die Bauordnungen der verschiedenen Bundesländer in Deutschland haben die Sicherheit von Bauwerken zum Ziel. Um diese zu gewährleisten, kann es zusätzlich zu den Produkteigenschaften notwendig sein, Aspekte des Zusammenfügens von Bauprodukten zu baulichen Anlagen zu regeln. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich wichtige Eigenschaften einer baulichen Anlage erst aus dem Zusammenwirken verschiedener Bauprodukte ergeben. Als Anwendungsregel für diese sogenannten Bauarten kann die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) nationale oder europäische Produktregelungen flankieren.
Eine derartige Bauartgenehmigung ist in Deutschland auch für das über eine Europäisch Technische Bewertung geregelte Produkt Brettsperrholz notwendig. Der Antrag wurde am 17. August 2020 beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) gestellt und exakt am 16. August 2022 konnte dieses Dokument durch das DIBt ausgestellt werden. Zum Einbau in bauliche Anlagen regelt dieses Dokument auch noch Aspekte des Brandschutzes, z. B. den Einsatz einer Falzbrettverbindung für die Fügung von Brettsperrholz-Deckenelementen. In Österreich regelt dies die ÖNORM B 1995-1-2, welche 2011 veröffentlicht wurde.
Weiterer Aspekte sind in der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) geregelt. Dieses Dokument ist unter Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) | DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik zu finden.
Titelbild: HOHO Wien © cetus Baudevelopment u kito.at | HASSLACHER Gruppe